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Fachsprachenprüfung Zahnmedizin: Ablauf und Kosten

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft: 2026-09-21 · Lesedauer: 6 Min.

Du willst in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten und musst die Fachsprachenprüfung (FSP) machen. Wie läuft sie ab? Kurz gesagt: Du sprichst mit einem Patienten, schreibst einen Bericht und stellst den Fall einer Kollegin oder einem Kollegen vor. Dauer, Gebühr und Anmeldung regelt aber jede Kammer selbst.

Was die FSP ist und wofür du sie brauchst

Für die Approbation brauchst du die deutschen Sprachkenntnisse, die du für den Beruf brauchst [1]. Die Gesundheitsminister der Länder haben dazu 2014 Eckpunkte beschlossen: allgemeine Sprache auf Niveau B2, Fachsprache orientiert am Niveau C1 [2]. Die FSP prüft die Fachsprache. Die Zahnärztekammer Nordrhein nennt das Niveau C1 auch in ihrer Prüfungsordnung [4].

Für die Anmeldung verlangen manche Kammern ein Zertifikat über allgemeines Deutsch auf B2 [5] [6].

Wichtig: Die FSP prüft deine Sprache, nicht dein Fachwissen [3] [4] [5].

Wer die Prüfung abnimmt

In den drei Beispielen dieses Artikels führt die Zahnärztekammer die Prüfung durch [3] [5] [6]. In Nordrhein und Mecklenburg-Vorpommern tut sie das ausdrücklich im Auftrag des Landes [3] [5]. Die Anmeldung läuft aber verschieden:

  • Nordrhein: Du meldest dich nicht selbst an. Die Bezirksregierung Münster meldet dich bei der Kammer an [3].
  • Mecklenburg-Vorpommern: Du meldest dich selbst an. Dafür brauchst du eine Bescheinigung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) [5].
  • Thüringen: Du meldest dich selbst an. Du brauchst die Eingangsbestätigung deines Approbationsantrags. Außerdem brauchst du einen Wohnsitz oder einen Arbeitsvertrag in Thüringen [6].

In Nordrhein prüfen zwei approbierte Zahnärzte [4]. In Mecklenburg-Vorpommern sind es mindestens zwei Prüfer, davon mindestens ein Zahnarzt [5].

Hinweis: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zahnärztekammern, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Die Angaben in diesem Artikel gelten für den Kammerbezirk Nordrhein.

Die drei Teile der Prüfung

1. Gespräch mit dem Patienten

Du führst ein Anamnesegespräch mit einem simulierten Patienten. Du nennst eine Verdachtsdiagnose und erklärst die nächsten Schritte. Dabei sprichst du so, dass ein Laie dich versteht, also mit möglichst wenigen Fachwörtern [3] [6]. Eine klinische Untersuchung gibt es nicht [3].

In Mecklenburg-Vorpommern führst du zusätzlich ein Aufklärungsgespräch. Dafür liest du vorher 20 Minuten lang einen Aufklärungsbogen [5].

2. Dokumentation

Du schreibst die Informationen aus dem Gespräch auf. In Nordrhein ist das ein Befundbericht oder Arztbrief. Er enthält eine begründete Verdachtsdiagnose, wenn nötig Differenzialdiagnosen und das weitere Vorgehen [3]. In Thüringen schreibst du in ganzen Sätzen. Deine Notizen aus dem Gespräch darfst du nutzen [6]. In Mecklenburg-Vorpommern schreibst du 30 Minuten am Computer, im Stil eines Arztbriefes an den weiterbehandelnden Zahnarzt [5].

3. Gespräch mit Kollegen

Du stellst den Fall einem zahnärztlichen Prüfer vor. Jetzt sprichst du in Fachsprache. Die Prüfer stellen Rückfragen [3] [5] [6]. In Nordrhein können sie dir weitere Unterlagen zum Patienten zeigen, die du bewerten sollst [3]. In Thüringen schreibst du am Ende zahnmedizinische Fachbegriffe auf Deutsch auf [6].

Was bewertet wird

Geprüft werden vor allem das Hörverstehen und der mündliche und schriftliche Ausdruck [4]. In Nordrhein gibt es Punkte nach einem festen Schema. Du kannst 60 Punkte erreichen. Zum Bestehen brauchst du 36 Punkte. Noten gibt es nicht [4]. Deine Notizen fließen nicht in die Bewertung ein [3].

Thüringen bewertet nach einem einheitlichen, strukturierten Schema [6]. Die Bestehensgrenzen der anderen Kammern haben wir nicht in amtlichen Quellen gefunden.

Dein Fachwissen wird nicht geprüft. Eine Ausnahme gibt es in Nordrhein: Zeigen sich in der Prüfung schwere fachliche Mängel, die Patienten gefährden könnten, darf die Kommission das der Behörde melden. Das Ergebnis der FSP ändert das nicht [4].

Das Ergebnis erfährst du in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen direkt nach der Prüfung [5] [6]. In Nordrhein bekommst du es in der Regel innerhalb von zwei Werktagen [4].

Drei Kammern im Vergleich

NordrheinMecklenburg-VorpommernThüringen
Dauer3 × 20 Minuten [3]20 Min. Vorbereitung, 40 Min. mündlich, 30 Min. schriftlich [5]keine Angabe gefunden
Anmeldungüber die Bezirksregierung Münster [3]selbst, mit Bescheinigung des LAGuS [5]selbst, mit Wohnsitz oder Arbeitsvertrag in Thüringen [6]
Gebühr450 € [3]100 € Anmeldung plus 460 € Prüfung; an anderer Stelle derselben Seite 400 € [5]570 € [6]
Wiederholungunbegrenzt, als Ganzes, Gebühr neu [4]unbegrenzt, als Ganzes [5]so oft wie nötig, Gebühr neu [6]

Die übrigen Kammern regeln die Details anders. Frag deshalb immer bei der Kammer oder Behörde in deinem Bundesland nach.

Anmeldung, Termin und Wiederholung

Komm pünktlich. In Nordrhein gilt Zuspätkommen als nicht bestanden [3] [4]. Dort sind auch keine eigenen Hilfsmittel erlaubt, etwa Handy oder Smartwatch. Schreibzeug bekommst du gestellt [4].

Wenn du nicht bestehst, kannst du die Prüfung in allen drei Beispielen wiederholen [4] [5] [6]. Die Kammer Nordrhein empfiehlt, einige Monate zwischen zwei Terminen einzuplanen [4].

Wie lange du auf einen Termin wartest, veröffentlicht keine der drei Kammern.

Ab dem 1. November 2026 dürfen die Länder die Sprache bei Abschlüssen aus Drittstaaten auch früher im Verfahren prüfen [7]. Wann die FSP in deinem Verfahren kommt, sagt dir deine Behörde.

So bereitest du dich vor

Die Kammern beschreiben drei Fähigkeiten. Übe genau diese:

  • einfach und klar mit Patienten sprechen,
  • einen Fall strukturiert in ganzen Sätzen aufschreiben,
  • den Fall in Fachsprache einer Kollegin oder einem Kollegen vorstellen.

In ZahnPrüf übst du das mit der FSP-Simulation mit KI-Auswertung. Mit dem Terminologie-Trainer lernst du die deutschen Fachbegriffe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FSP prüft deine Fachsprache, orientiert am Niveau C1, nicht dein Fachwissen [2] [4].
  • Sie hat drei Teile: Patientengespräch, Dokumentation, Kollegengespräch [3] [5] [6].
  • Dauer, Gebühr und Anmeldung sind je nach Kammer verschieden. In den drei Beispielen kostet die Prüfung zwischen 400 € und 570 €. Mecklenburg-Vorpommern nennt auf seiner Seite zwei verschiedene Beträge [3] [5] [6].
  • In den drei Beispielen darfst du die Prüfung unbegrenzt wiederholen [4] [5] [6].

Häufige Fragen

Wird in der FSP mein Fachwissen geprüft?
Nein. Bewertet wird deine Sprache [3] [4] [5]. In Nordrhein darf die Kommission schwere fachliche Mängel aber der Behörde melden [4].

Wie oft darf ich die FSP wiederholen?
In Nordrhein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen unbegrenzt. Die Gebühr zahlst du jedes Mal neu, jedenfalls in Nordrhein und Thüringen [4] [5] [6].

Kann ich die FSP in einem anderen Bundesland machen?
Das hängt von den Regeln der Kammer ab. Thüringen verlangt zum Beispiel einen Wohnsitz oder Arbeitsvertrag in Thüringen [6]. In Nordrhein meldet dich die Behörde an [3]. Was in deinem Fall gilt, fragst du deine zuständige Behörde.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Herausgeber): Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, BGBl. 2026 I Nr. 225, Art. 4 Nr. 3 (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ZHG). recht.bund.de – Stand: 28.07.2026, geprüft am 21.09.2026
  2. Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde: Pressemeldung zum Abschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz. hamburg.de – Stand: 27.06.2014; dazu GMK-Beschluss: gmkonline.de
  3. Zahnärztekammer Nordrhein: Fachsprachenprüfung und Ablauf der Fachsprachenprüfung. zahnaerztekammernordrhein.de – abgerufen am 21.09.2026
  4. Zahnärztekammer Nordrhein: Prüfungsordnung für die Durchführung von Fachsprachenprüfungen vom 29.11.2025 (§§ 1, 2, 4, 8, 9, 10, 12). zahnaerztekammernordrhein.de – gültig ab 19.12.2025
  5. Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Fachsprachenprüfung für Zahnärzte. zaekmv.de – abgerufen am 21.09.2026
  6. Landeszahnärztekammer Thüringen: Fachsprachenprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte. lzkth.de – abgerufen am 21.09.2026
  7. Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. bundesgesundheitsministerium.de – Stand: 26.03.2026

Dieser Artikel informiert allgemein. Er ersetzt keine Beratung. Zu deinem eigenen Fall fragst du die zuständige Behörde oder eine Anwältin oder einen Anwalt.